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   BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93   

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https://dejure.org/1995,32551
BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93 (https://dejure.org/1995,32551)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 4 AZR 921/93 (https://dejure.org/1995,32551)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 4 AZR 921/93 (https://dejure.org/1995,32551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    sumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den inner dienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, aaO; zuletzt BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 4 c der Gründe).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 ZU §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29, September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tätigkeitsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den inner dienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, aaO; zuletzt BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 4 c der Gründe).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 ZU §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29, September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tätigkeitsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    Es handelt sich um eine Eingruppie rungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 922/93

    Eingruppierung im Krankenhaus - Sozialdienst

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    Parallelsache zu der Entscheidung vom 8. Februar 1995 - 4 AZR 922/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt.
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    sumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den inner dienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, aaO; zuletzt BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 4 c der Gründe).
  • LAG Köln, 28.10.1993 - 10 Sa 243/93

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Heraushebung; Schwierigkeit; Sozialarbeiter;

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Oktober 1993 - 10 Sa 243/93 - wird zurückgewiesen.
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